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Rauchmelderpflicht

Rauchmelder haben sich als vorbeugender Brandschutz bewährt. Aktuell ist die Rauchmelderpflicht in den einzelnen Bundesländer unterschiedlich geregelt. Wir helfen Ihnen, Ihr Haus sicher zu machen.

Rauchmelder haben sich als vorbeugender Brandschutz bewährt. Denn bislang verunglückten die meisten Brandopfer nachts in den eigenen vier Wänden. Dabei ist allerdings nicht so sehr das Feuer gefährlich, sondern der Rauch. Eine Rauchvergiftung und deren Folgen sind die Ursache für 95 Prozent der Brandtoten. Denn während des Schlafes ist der Geruchssinn beim Menschen nicht aktiv, das Gehör aber schon. Manchmal führen schon wenige Atemzüge zu einer tiefen Bewusstlosigkeit oder dem Tod. Rauchmelder retten Leben – der laute Alarm des Rauchmelders (auch Rauchwarnmelder, Brandmelder oder Feuermelder genannt) warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und verschafft Ihnen den nötigen Vorsprung, um sich und Ihre Familie in Sicherheit bringen zu können.

Aktuell wird die Rauchmelderpflicht in den Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer geregelt:

BundeslandPflicht für
Neubauten seit
Pflicht für
Bestandsbauten ab
Zuständigkeit MontageZuständigkeit Wartung
Baden-Württemberg201001.01.2015Eigentümer (Vermieter)Besitzer (Mieter)*
Bayern200701.01.2018Eigentümer (Vermieter)Besitzer (Mieter)*
BerlinIn PlanungIn Planung  
Brandenburg201631.12.2020Eigentümer (Vermieter)Eigentümer (Vermieter)
Bremen200901.01.2016Eigentümer (Vermieter)Besitzer (Mieter)*
Hamburg200501.01.2011Eigentümer (Vermieter)Eigentümer (Vermieter)**
Hessen200501.01.2015Eigentümer (Vermieter)Besitzer (Mieter)*
Mecklenburg-Vorpommern200601.01.2010Besitzer (Mieter)Eigentümer (Vermieter)**
Niedersachsen201201.01.2016Eigentümer (Vermieter)Besitzer (Mieter)*
Nordrhein-Westfalen201301.01.2017Eigentümer (Vermieter)Besitzer (Mieter)*
Rheinland-Pfalz200712.07.2012Eigentümer (Vermieter)Eigentümer (Vermieter)**
Saarland2004Keine RegelungEigentümer (Vermieter)Eigentümer (Vermieter)**
Sachsen2016Keine PflichtEigentümer (Vermieter)Besitzer (Mieter)*
Sachsen-Anhalt200901.01.2016Eigentümer (Vermieter)Eigentümer (Vermieter)**
Schleswig-Holstein200401.01.2011Eigentümer (Vermieter)Besitzer (Mieter)*
Thüringen200801.01.2019Eigentümer (Vermieter)Eigentümer (Vermieter)**

* Wenn der Eigentümer die Pflicht nicht übernimmt.
** Weil nicht ausdrücklich anders in der Bauordnung geregelt. Leistungen:

  • Aufklärung über die Pflichten und Vorschriften in Ihrem Bundesland.
  • Begehung des Gebäudes zur Bedarfsklärung durch eine zertifizierte Fachkraft.
  • Montage der einzelnen Melder in einem hauseigenen Funknetz.
    • Hitzewarnmelder
    • Kohlenmonoxidwarnmelder
    • Hörgeschädigtenmodul
    • Alarm-Controller
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